
Versicherungen nach der Hochzeit: als Ehepaar richtig versichert
Es klingt unromantisch, ist aber wichtig: Nach der Hochzeit sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt und wie Sie als Paar sparen können.
Hochzeit und Versicherungen: Wichtiges auf einen Blick
Prüfen Sie, ob Versicherungsverträge zusammengelegt werden können und sparen Sie Bares.
Ob Hausratwert oder Jahresfahrleistung: Checken Sie beim Zusammenlegen, ob Anpassungen im Vertrag notwendig sind.
An die Zukunft denken: Mit unserem Vorsorgelösungen sichern Sie Ihre Liebsten für den Ernstfall ab.
Prüfen Sie Doppelversicherungen
Wenn Ihnen und Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner bereits vor der Hochzeit ein umfassender Versicherungsschutz wichtig war, könnten sich einige Doppelversicherungen im Haushalt befinden. Sichten Sie daher den bestehenden Versicherungsschutz – oftmals können Sie Versicherungen zusammenlegen und Geld sparen.
Private Haftpflichtversicherung
Sie können bei einer bestehenden Haftpflicht-Doppelversicherung auf einen günstigeren Familientarif umstellen. Neben einem geringeren Beitrag profitieren Sie außerdem davon, dass in der Familienhaftpflicht auch leibliche, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder mitversichert sind. Erst wenn Ihre Kinder die Erstausbildung (darunter fällt auch ein Studium) abgeschlossen haben, müssen sie sich selbst versichern.
Hinweis: Im Premium-Schutz unserer privaten Haftpflichtversicherung sind sogar alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen mitversichert.
Doppelversicherung Hausrat
Ziehen Sie zusammen in einen Haushalt, sollten Sie Ihren gemeinsamen Hausratwert festlegen. Liegen die beiden Versicherungssummen Ihrer Hausratverträge darüber, spricht man von einer sogenannten Mehrfachversicherung. In der Regel wird dann der jüngere Vertrag aufgehoben.
Da sich der Hausrat beim Zusammenziehen in der Regel deutlich vergrößert, sollten Sie sich die vereinbarte Versicherungssumme einmal genauer anschauen. Oftmals besteht hier die Gefahr einer Unterversicherung, die Sie mit einer Anpassung vermeiden können.
Hinweis: Teilen Sie uns als DEVK-Hausratkund:in einfach alle wichtigen Daten des anderen Hausratvertrags, wie z. B. Gesellschaft und Versicherungsnummer, mit. Alles Weitere klären wir im Anschluss für Sie.
Kfz-Versicherung: Ehepartner:in mitversichern
Bei der Kfz-Versicherung ist es möglich, den:die Ehe- bzw. Lebenspartner:in in Ihren bestehenden Kfz-Vertrag als weitere:n Fahrer:in aufzunehmen.
Im Zuge dessen sollten Sie sich die zentralen Merkmale Ihres abgeschlossenen Tarifs (z. B. die Jahresfahrleistung) genauer ansehen und auf Aktualität prüfen.
Doppelte Rechtsschutzversicherung
Bei der Auflösung einer doppelten Rechtsschutzversicherung ist vor allem der Leistungsumfang entscheidend. Hier gilt: Die Versicherung mit dem größeren Leistungspaket bleibt bestehen. Haben Sie beide eine Rechtsschutzversicherung mit identischen Leistungen abgeschlossen, bleibt die ältere der beiden bestehen. Für die Vertragsaufhebung ist der Zeitpunkt Ihrer Mitteilung entscheidend.
Hinweis: Erhalten wir die Information über die Hochzeit noch im gleichen Jahr, erfolgt die Aufhebung bei uns rückwirkend zur Eheschließung. Erfolgt der Hinweis erst im Jahr darauf oder noch später, heben wir den Vertrag rückwirkend zum Beginn des jeweiligen Versicherungsjahrs auf. Im Anschluss an die Vertragsaufhebung erstatten wir Ihnen zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück.
Doppelt versichert: Sonderkündigungsrecht keine Option
Entscheiden Sie sich bei der Prüfung Ihres Versicherungsschutzes dafür, einige Versicherungen zusammenzulegen, besteht für die Kündigung eines bestehenden Vertrags nicht die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Welche Regelungen bei der Zusammenführung gelten, variiert je Produkt. Unsere DEVK-Beratungen helfen Ihnen zu diesem Thema gerne weiter.
Die Liebsten abgesichert wissen

Eine Familie gründen, ein Haus bauen und die jährliche Urlaubsreise ist natürlich auch fest geplant. Für Ihr Leben haben Sie große Ziele. Doch nicht immer läuft alles nach Plan. Was ist, wenn Sie plötzlich durch eine Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können und auf einen großen Teil oder gar Ihr ganzes Einkommen verzichten müssen?
Mit den Vorsorgelösungen der DEVK sichern Sie sich und Ihre Familie umfassend gegen drohende Einkommenslücken ab – damit Sie Ihre Ziele auch im Ernstfall nicht aus den Augen verlieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn der:die Ehepartner:in plötzlich nicht mehr arbeiten kann, kommen zu den gesundheitlichen Sorgen auch finanzielle dazu. Arbeitnehmer:innen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Deswegen ist es besonders wichtig, das eigene Gehalt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Die Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und gleicht so die Einkommensverluste aus.
Wichtig: Der Auszahlungsbetrag sollte im Nachhinein ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassbar sein. Das ist wichtig, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern – etwa wenn Sie Nachwuchs erwarten oder eine Gehaltserhöhung erhalten.
Risikolebensversicherung
Wenn dem:der Ehepartner:in plötzlich etwas zustößt, sehen sich Familien nicht selten mit existentiellen Nöten konfrontiert. Wie soll zukünftig der Lebensunterhalt finanziert und der Immobilienkredit bedient werden, wenn das Einkommen des verstorbenen Partners oder der Partnerin wegbricht?
Um Ihre Liebsten umfassend abzusichern, sollten Sie deswegen zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Risikolebensversicherung abschließen.
Wenn die versicherte Person stirbt, zahlt die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme aus.
Risikolebensversicherung über Kreuz
Wir empfehlen Paaren eine Risikolebensversicherung über Kreuz. Bei dieser Absicherungsform schließen Sie und Ihr:e Lebens-/Ehepartner:in zwei Verträge ab, in denen Sie sich gegenseitig begünstigen. Hierbei sind die Versicherungssummen bei Auszahlung einkommensteuerfrei und in der Regel muss keine Erbschaftsteuer gezahlt werden.
Veränderungen im Alltag
Nach Ihrem rauschenden Fest stehen in den nächsten Tagen einige Behördengänge und organisatorische Dinge an. Ob Namensänderung oder Steuerklassen, wir geben Ihnen Tipps, woran Sie denken sollten.
Dokumente, die von einer Namensänderung betroffen sind
- Personalausweis
- Reisepass
- Fahrzeugschein
- Sozialversicherungsausweis
- Grundbuch
- Führerschein (nicht verpflichtend)
Behörden und Unternehmen, die Sie informieren müssen:
- Bürger- und Finanzamt
- Zulassungsstelle für Erneuerung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins
- Agentur für Arbeit
- Versicherungen
- Banken
- Beitragsstelle (ehemals GEZ)
- Versorgungsunternehmen (z. B. Stromanbieter)
- Telefongesellschaften
- Verkehrsbetriebe (z. B. bei Besitz einer Monatsfahrkarte)
Steuerklasse und Bankkonto
Wer vor den Traualtar tritt, sollte sich auch um seine Steuerklasse kümmern. Der automatische Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 4 kann nach der Hochzeit geändert werden. Bei Steuerberater:innen oder Lohnsteuerhilfe-Vereinen können Sie sich ausführlich zu einem sinnvollen Wechsel beraten lassen.
Auch Ihre Bankkonten sollten Sie im Blick haben. Bei zwei getrennten Einkommen behalten viele Ehepaare ihre eigenen Konten bei, richten für gemeinsame Ausgaben aber zusätzlich ein Haushaltskonto ein, auf das beide Eheleute Zugriff haben. Denken Sie auch über Vollmachten nach, damit Ihr:e Ehepartner:in in einer Notsituation die Möglichkeit hat, auf Ihr Konto zugreifen zu können.
Mietvertrag
Zieht ein:e Ehepartner:in nach der Heirat in die Mietwohnung des anderen, sollten Sie über eine Anpassung des Mietvertrags nachdenken.
Steht der bzw. die Ehepartner:in nach dem Einzug nicht mit im Mietvertrag, kann er oder sie bei einer Trennung oder im Todesfall der Partnerin bzw. des Partners von der Person, die die Wohnung vermietet, dazu gezwungen werden, die Wohnung umgehend zu verlassen.
Häufige Fragen zum Thema Hochzeit und Versicherungen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Hochzeit und Versicherungen.
Grundsätzlich zahlt die Person den Versicherungsbeitrag weiter, deren Zahlungsinformationen im Vertrag hinterlegt sind. Sie können das nach der Aufnahme Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners aber auch ändern. Alles Wichtige dazu finden Sie auf unserer Serviceseite zum Thema Vertragsänderungen.
Neben einem Check der bestehenden Versicherungen, sind die Themen Einkommenssicherung und Altersvorsorge ebenfalls wichtig. Auch wenn niemand gerne darüber nachdenkt, dass ein Schicksalsschlag das Leben mitsamt aller Pläne über den Haufen werfen kann: Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall!
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrem Leben passt.
In der DEVK-Rechtsschutzversicherung ist Ihr:e Ehe- bzw. Lebensparter:in mit der Eheschließung automatisch mitversichert, sofern ein Erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz bzw. mindestens eine Private Rechtsschutzversicherung besteht.
In den übrigen Versicherungen ist Ihr:e Ehepartner:in nach der Hochzeit nicht automatisch über Ihren Versicherungsvertrag mitversichert.
Sofern Sie Versicherungsverträge zusammenlegen möchten, sind wir gerne für Sie da. Ob über unser Onlineportal meineDEVK, telefonisch oder bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort. Melden Sie sich gerne bei uns.
Wir sind für Sie da – auch persönlich!

Sie haben weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz nach der Hochzeit oder wünschen sich eine persönliche Beratung zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten? Dann sind wir gerne für Sie da.
Finden Sie jetzt schnell und einfach eine DEVK-Beraterin oder einen DEVK-Berater ganz in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Sie.
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