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DEVK-Pensionsfonds - Wissenswertes zur Renteninfo

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur jährlichen Renteninformation.

Erläuterungen zur Renteninformation des DEVK-Pensionsfonds

Unabhängig davon, dass wir Sie natürlich regelmäßig darüber informieren möchten, wie sich Ihr Vermögen im DEVK-Pensionsfonds entwickelt, müssen wir Ihnen im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflichten alle zwölf Monate bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.

Was ist unter einer Beitragserhaltungsgarantie zu verstehen?

Der DEVK-Pensionsfonds bietet Ihnen eine „Beitragszusage mit Mindestleistung“. Das bedeutet, dass bei Eintritt des Versorgungsfalls (Altersrente, Erwerbsminderung oder Tod) mindestens die eingezahlten Beiträge abzüglich etwaiger Risikobeiträge für eingeschlossene ergänzende Leistungen zur Verfügung stehen.

Wie ermittelt sich das Gesamtguthaben?

Jeder Beitrag, den Sie in den Pensionsfonds einzahlen, wird im Rahmen der Kapitalanlage in zwei Teile aufgeteilt. Ein Teil des Betrags wird zum Anlagezeitpunkt in festverzinsliche Wertpapiere (i. d. R. Nullkuponanleihen, siehe hierzu auch „Garantiekapital“) investiert und bildet das sogenannte Garantiekapital. Der zweite Teilbetrag wird in einen Aktien- bzw. Rentenfonds angelegt. Es werden Fondsanteile für Sie erworben, die dann – multipliziert mit dem jeweiligen Kurs – das Fondskapital bilden. Die Kurse ändern sich täglich. Mit zunehmendem Alter erfolgt eine teilweise Umschichtung von Fonds- in Garantiekapital. Die Renteninformation, die Sie jährlich erhalten, weist immer den Fondskurs zum Ende des letzten Jahres aus. Abhängig von Ihrem Alter werden unterschiedliche Fonds erworben. Seit dem 01.08.2020 sind dies der DEVK Global Invest PeF, ein Aktienfonds, bzw. als Rentenfonds der Monega Dänische Covered Bonds LD (I).

Kann das Gesamtguthaben zeitweilig geringer sein als die Summe der eingezahlten Beiträge?

Ja, es kann über einen gewissen Zeitraum zu einer negativen Entwicklung kommen. Der Grund ist, dass das Garantiekapital erst im Laufe der Zeit „heranwächst“. Auch die Fondsanteile können aufgrund von Kursschwankungen weniger wert sein als bei Kauf. Spätestens zum Rentenbeginn ist das Defizit jedoch wieder ausgeglichen.

Warum gibt die Renteninformation lediglich eine Momentaufnahme wieder?

Die Fondsanteile unterliegen täglichen Kursschwankungen, die Renteninformation stellt also eine Momentaufnahme der Vertragswerte zum 31. Dezember des Vorjahrs dar. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalls (Altersrente, Erwerbsunfähigkeit oder Tod) wird Ihr persönliches Versorgungskapital berechnet.

Was ist unter „voraussichtliche Rentenhöhen“ zu verstehen?

Um Ihnen einen möglichst umfassenden Überblick über die Entwicklung Ihres Vorsorgevermögens und der damit zusammenhängenden Rentenhöhen zu geben, finden Sie in Ihrer Renteninformation verschiedene Berechnungen der zu erwartenden Altersrenten. Da heute nicht vorherzusehen ist, wie sich der Wert der Fonds zukünftig entwickelt, haben wir bei der Berechnung der Rente zunächst nur die eingezahlten Beiträge (ohne die zukünftige Wertentwicklung) berücksichtigt. Darüber hinaus finden Sie zwei weitere Hochrechnungen der künftig zu erwartenden Leistungen mit einer prognostizierten Wertentwicklung von zwei bzw. vier Prozent pro Jahr. Sollte die tatsächliche Vermögensentwicklung höher ausfallen, erhalten Sie natürlich auch höhere Renten. Die voraussichtliche Rentenhöhe gibt Ihnen eine realistische Einschätzung, welche Rente Sie später aus dem angesparten Kapital erwarten können.

Ohne weitere Beitragszahlung

Bei den Werten „ohne weitere Beitragszahlung“ ist die Grundlage für die Rentenberechnung nur das bis zum 31. Dezember des Vorjahrs eingezahlte Kapital. Dabei wird unterstellt, dass bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze keine weiteren Beiträge zu Ihrer Pensionsfondszusage mehr gezahlt werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechnungsgrundlagen (die sich aus bestimmten Gründen auch ändern können) ergeben sich dann bei Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze die genannten Rentenhöhen.

Bei weiterer Beitragszahlung

Bei den Rentenhöhen „bei weiterer Beitragszahlung“ haben wir eine unveränderte und ununterbrochene regelmäßige Zahlung des monatlichen Durchschnittsbeitrags (aus dem vergangenen Kalenderjahr) bis zu Ihrer Regelaltersgrenze unterstellt.

Hinterbliebenenschutz

Die Altersrenten mit Hinterbliebenenschutz beinhalten nach Tod des Versorgungsberechtigten eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ehegattin oder Ehegatten, Lebenspartner:in oder Lebensgefährt:in. Bei Altersrenten ohne Hinterbliebenenschutz endet die Leistung nach dem Tod des Versorgungsberechtigten. Eventuelle Hinterbliebene erhalten dann keine weiteren Leistungen aus dem Pensionsfonds. Die Entscheidung für die Hinterbliebenenrente müssen Sie spätestens sechs Monate vor Eintritt des Versorgungsfalls treffen.

Wie errechnen sich die Rentenhöhen?

Mit Hilfe von sogenannten Rentenfaktoren wird das zum Rentenbeginn vorhandene Versorgungskapital in eine Rentenleistung umgerechnet. Der Rentenfaktor gibt den monatlichen Rentenwert je 1.000 Euro Versorgungskapital an. Er ist abhängig von der gewählten Auszahlungsvariante (Auszahlungsplan, Altersrente mit oder ohne Hinterbliebenenrentenanwartschaft), dem Geburtsjahr, dem Renteneintrittsalter und der Verzinsung während der Leistungsphase sowie ggf. dem Geschlecht. Der Pensionsfonds wendet die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung für Lebensversicherungsunternehmen an. Diese legen – mit Sicherheiten versehen – für jeden Geburtsjahrgang fest, wie hoch die Lebenserwartung ist. Diese ist für jeden Geburtsjahrgang unterschiedlich hoch, die Sterbetafeln sind daher nicht mit der statistischen Lebenserwartung der heute Neugeborenen zu verwechseln: Bei dieser werden alle Sterbefälle in jedem Lebensalter berücksichtigt. In den Sterbetafeln zur Rentenberechnung wird hingegen die verbleibende Lebenserwartung des Versicherten ab Rentenbeginn zugrunde gelegt. Ein weiterer Unterschied der Rentenhöhen resultiert aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-236/09). Danach müssen für neue Verträge nach dem 21. Dezember 2012 zwingend sogenannte „Unisex Tarife“ verwendet werden, d. h. Tarife, bei denen das Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung (bzw. Versorgungskapital und Rentenhöhe) für Männer und Frauen gleich ist (vorher gab es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern getrennte Sterbetafeln). In die Unisex-Sterbetafeln geht eine Mischung der Lebenserwartung von Männern und Frauen ein, die bei sonst gleichen Ausgangsvoraussetzungen zu einer geringeren Rente für Männer und einer höheren für Frauen führt. Wenn man also heute einen Kollegen trifft, der gleich alt ist, und über das gleiche Kapital in seinem Pensionsfonds verfügt, aber seinen Vertrag erst nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen hat, bekommt dieser aufgrund der „Unisex-Sterbetafel“ weniger Rente als derjenige, der vor diesem Stichtag einen Vertrag abgeschlossen hat. Bei Frauen wäre es umgekehrt: eine Kollegin mit Vertragsabschluss nach dem 21. Dezember 2012 hätte in diesem Vergleich eine höhere Rente. Beispiel für eine Berechnung der Rentenhöhe (Unisex-Tarif): Bei einem Rentenbeginn zum 01. Februar 2024 ergibt sich für eine:n heute 67-jährige:n Versorgungsberechtigte:n ein Rentenfaktor in Höhe von 3,202021, sofern sie:er eine Altersrente ohne Hinterbliebenenrente wählt. Für je 100 Euro monatliche Altersrente muss zum Vertragsablauf also ein angespartes Versorgungskapital von 31.230,28 Euro bereitstehen. Berechnung: Versorgungskapital x Rentenfaktor : 1000 = Monatsrente
31.230,28 Euro x 3,202021 : 1000 = 100 Euro Monatsrente
Änderung der Rechnungsgrundlagen zum 01. Januar 2025 und die Auswirkungen Für Rentenbeginne ab dem 01.01.2025 darf der DEVK-Pensionsfonds als garantierte Verzinsung in der Leistungsphase vsl. 1,00 Prozent in die Rentenfaktoren einrechnen. In den Jahren 2022 bis 2024 waren dies nur 0,25 Prozent. Vergleichen Sie hierzu gerne unsere Erklärungen unter „Was ist der Höchstrechnungszins?“ Bei einem Rentenbeginn zum 01. Februar 2025 ergibt sich für eine:n dann 67-jährige:n Versorgungsberechtigte:n ein Rentenfaktor in Höhe von ca. 3,53, sofern sie:er eine Altersrente ohne Hinterbliebenenrente wählt. Für je 100 Euro monatliche Altersrente muss zum Vertragsablauf also ein angespartes Versorgungskapital von 28.319,91 Euro bereitstehen. Berechnung: Versorgungskapital x Rentenfaktor : 1000 = Monatsrente 28.328,61 Euro x 3,53 : 1000 = 100 Euro Monatsrente Die Änderung des Rentenfaktors ist fast ausschließlich auf die Veränderung der im Rentenfaktor enthaltenen Verzinsung zurückzuführen. Sie benötigen ein um etwa zehn Prozent geringeres Versorgungskapital für die gleiche Rentenhöhe.

Was ist unter einem Auszahlungsplan zu verstehen?

Bei einem Auszahlungsplan werden im Versorgungsfall statt einer lebenslangen Altersrente Auszahlungsraten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs des Versorgungsberechtigten geleistet; ab Vollendung des 85. Lebensjahrs wird eine lebenslange Altersrente in gleicher Höhe gezahlt. Verstirbt der:die Versorgungsberechtigte während der Auszahlungsphase, erhalten die Hinterbliebenen die gleiche Rentenhöhe wie der:die Versorgungsberechtigte bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der:die Versorgungsberechtigte das 85. Lebensjahr erreicht hätte. Verstirbt der:die Versorgungsberechtigte nach dem 85. Lebensjahr, entfällt die Hinterbliebenenleistung.

Wer legt die Rentenfaktoren fest und können sie sich ändern?

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Versicherungsmathematik kalkulieren unter Betrachtung vieler Aspekte – vor allem dem der finanziellen Sicherheit – die verwendeten Rentenfaktoren als einen Teil der sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen. Die verwendeten Rechnungsgrundlagen werden unserer Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), vorgelegt. Darüber hinaus darf die garantierte Rente immer nur maximal mit dem zum Rentenbeginn gesetzlich gültigen Höchstrechnungszins ermittelt werden – und dieser ist seit Gründung des Pensionsfonds im Jahr 2002 von 3,25 Prozent auf aktuell 0,25 Prozent gesunken. Auf die Entwicklungen am Kapitalmarkt im letzten Jahr sowie die Leitzins-Erhöhungen der europäischen Zentralbank hat der Gesetzgeber reagiert. Der Rechnungszins wird erstmals zum 01.01.2025 von 0,25 auf vsl. 1,00 Prozent angehoben. Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses bedeutet für Sie konkret, dass sich die Rentenfaktoren im Jahr 2025 um etwa zehn Prozent erhöhen werden. Renten mit Rentenbeginn in 2025 werden somit bei gleichem angesparten Versorgungskapital etwa zehn Prozent höher sein als Renten mit Rentenbeginn in 2024. Vergleichen Sie hierzu gerne auch unsere Erklärungen und Beispielrechnungen bei „Wie errechnen sich die Rentenhöhen?“

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstrechnungszins gibt an, wie hoch bei Versicherungen und auch bei Pensionsfonds die maximal einzurechnende Verzinsung sein darf, um die vereinbarten garantierten Versorgungsleistungen erbringen zu können. Da stets sichergestellt sein muss, dass diese Leistungen auch wirklich erbracht werden können, schreiben die gesetzlichen Regelungen größte Vorsicht vor. Es handelt sich um einen vom Bundesfinanzministerium festgelegten Wert, der verbindlich für alle deutschen Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung – wie den Pensionsfonds – ist. Für die Festlegung der zu erwartenden Rentenhöhen innerhalb des Pensionsfonds ist der Höchstrechnungszins ein wesentlicher Faktor. Im Jahr 2024 beträgt der Höchstrechnungszins 0,25 Prozent. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, den Höchstrechnungszins zum 01.01.2025 auf 1,00 Prozent anzuheben.

Der Leitzins hat sich inzwischen erhöht, wann erhöhen sich nun die Rentenfaktoren?

Auch wenn der Leitzins (zur Eindämmung der Inflation) nun kräftig angehoben wurde, bleibt es abzuwarten, ob und wann das Bundefinanzministerium mit einer Anpassung des Höchstrechnungszinses reagiert. Der Leitzins ist der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank Geld beschaffen oder anlegen können. Er wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt und ist völlig unabhängig vom Höchstrechnungszins; dem maßgeblichen Zinssatz für die Höhe der Rentenfaktoren. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und ist verbindlich für alle deutschen Versicherungsunternehmen sowie für Versorgungswerke betrieblicher Altersversorgung – wie den DEVK-Pensionsfonds. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) gibt dazu regelmäßig Empfehlungen ab und hat sich zuletzt dafür ausgesprochen, den Höchstrechnungszins auch zum 1. Januar 2024 bei 0,25 Prozent zu belassen. Ob sich diese Einschätzung im Laufe des Jahres verändert und wie das Bundesfinanzministerium auf die Zinserhöhungen reagiert, bleibt auch für uns abzuwarten. Sobald sich der Höchstrechnungszins verändert, werden wir die Rentenfaktoren selbstverständlich entsprechend anpassen.

Welche Auswirkungen hat eine Änderung des Höchstrechnungszinses auf meine künftige Rente?

Für bereits laufende Renten hat eine Änderung des Höchstrechnungszinses keine Auswirkungen. Jedoch ändern sich für künftige Renten unsere Kalkulationsgrundlagen und damit auch die Rentenfaktoren. Wie geht das genau? Bei der Versorgungsform des Pensionsfonds, der Beitragszusage mit Mindestleistung, werden Ihre Beiträge auf einem Versorgungskonto angespart. Per Gesetz dürfen wir Ihnen nur garantieren, dass im Versorgungsfall mindestens diese eingezahlten Beiträge (abzüglich etwaiger Risikobeiträge für ergänzende Leistungen) zur Verrentung zur Verfügung stehen. Das ist die Beitragserhaltungsgarantie. Es gibt nicht – wie in der Lebensversicherung – einen Beitrag, der für die gesamte Laufzeit fest vereinbart wird und woraus sich schon bei Vertragsabschluss eine fest zugesicherte und verzinste Leistung ergibt. Deshalb haben Sie auch die Möglichkeit, während der aktiven Zeit Ihre Beitragszahlung im Pensionsfonds jederzeit zu erhöhen, zu reduzieren oder auszusetzen. Erst im Versorgungsfall wird das Pensionsfonds-Versorgungskonto aufgelöst und das Kapital mit den dann gültigen Rentenfaktoren verrentet. Die Rentenfaktoren geben dabei – wie ein Umrechnungsfaktor – die Rentenhöhe je 1.000 Euro Versorgungskapital an. Ändern sich diese Rentenfaktoren, ändert sich auch die Höhe der Leistung. Vergleichen Sie hierzu gerne auch unsere Erklärungen und Beispielrechnungen bei „Wie errechnen sich die Rentenhöhen?“

Was bedeutet Vertragsbesonderheit?

Die Vertragsbesonderheit informiert Sie über den Status und die Finanzierungsform Ihrer Pensionsfondszusage. Wenn Sie die Beiträge aus Ihrem Entgelt durch eine Gehaltsumwandlung zahlen, steht in diesem Feld: Arbeitnehmerfinanzierung, § 3 Nr. 63 EStG bzw. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge (durch Entgeltumwandlung). Für den Pensionsfonds ist so erkennbar, dass Sie als Mitarbeitende:r die Versorgungszusage aus Ihrem Gehalt finanzieren. Der dahinter vermerkte Paragraf ist die steuerliche Rechtsgrundlage für diese Finanzierungsform. Ebenso gibt es arbeitgeberfinanzierte Beiträge oder Mischfinanzierungen.

Was ist mit „unverfallbar“ gemeint?

Lautet Ihre Vertragsbesonderheit „unverfallbar“, sind Sie nach den uns vorliegenden Informationen nicht mehr bei dem:der Arbeitgeber:in beschäftigt und haben die Versorgungszusage auch nicht auf eine:n neue:n Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber übertragen lassen. Im Zuge Ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen haben wir die Pensionsfondszusage entsprechend gekennzeichnet und Ihnen die unverfallbaren Anwartschaften mitgeteilt.

Bekomme ich auch eine Arbeitgeberfinanzierung?

Sofern Sie zum Kreis der Mitarbeitenden gehören, die unter den Geltungsbereich der tarifvertraglichen Regelungen (z. B. nach dem Tarifvertrag zu Grundsätzen der betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer:innen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bAV-TV EVG), dem Tarifvertrag für Lokomotivführer:innen von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) bzw. den entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen bei den Wettbewerbsbahnen) fallen, zahlt der:die Arbeitgeber:in Beiträge für Sie in den Pensionsfonds ein. Dies gilt aber z. B. nicht für Mitarbeitende, die in der Rentenzusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See pflichtversichert sind (früher Abt. B) oder für beurlaubte bzw. zugewiesene Beamte. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem:ihrer Arbeitgeber:in.

Wie wird der Beitrag für die tarifvertragliche Arbeitgeberfinanzierung ermittelt?

Grundlage sind die jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen. Nach diesen Regelungen zahlt der:die jeweilige Arbeitgeber:in für jeden Mitarbeitenden, der die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. nach dem Tarifvertrag zu Grundsätzen der betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer:innen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bAV-TV EVG) oder dem Tarifvertrag für Lokomotivführer:innen von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) bzw. den entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen bei den Wettbewerbsbahnen), zusätzlich zum Monatseinkommen einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoentgelts in den Pensionsfonds ein. Hinzu kommt ggf. noch ein Bonus. Bei weiteren Fragen sprechen Sie bitte Ihre:n Arbeitgeber:in an.

Wie wird mein Beitrag in Garantie- und Fondskapital aufgeteilt?

Jeder eingezahlte Betrag wird in zwei Komponenten aufgeteilt, wobei ein Teil in festverzinsliche Wertpapiere und ein anderer Teil in Fonds investiert wird. Wie viel von Ihrem Beitrag in die Beitragserhaltungsgarantie eingebracht wird, ist u. a. abhängig von der verbleibenden Laufzeit des Vertrages und dem Zinsniveau. Verschiedene Faktoren, z. B. ein sich veränderndes Zinsniveau oder ihr erreichtes Alter, haben Einfluss darauf, welcher Teil des Beitrags in das Garantiekapital eingezahlt wird. Hierdurch ändert sich auch der Teil, der ins Fondskapital investiert werden kann.

Im abgelaufenen Kalenderjahr fehlt ein Beitrag – wie kann es dazu kommen?

Es gibt Arbeitgeber:innen, die das Gehalt erst im Folgemonat überweisen. So kann es sein, dass der Beitrag aus Dezember erst im Januar des Folgejahrs gutgeschrieben wird. Die Renteninformation wird jedoch regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahrs erstellt. Fehlt z. B. mitten im Jahr ein Beitrag, ist es möglich, dass der:die Arbeitgeber:in aufgrund von Ausfallzeiten (z. B. Krankheit) oder aus anderen Gründen keine Zahlung vorgenommen hat. Hierüber kann Ihnen Ihr:e Arbeitgeber:in Auskunft geben. Bitte fragen Sie im Zweifel dort nach.

Garantiekapital: Was ist das?

Das Garantiekapital dient der Sicherstellung des Beitragserhalts (siehe dazu auch „Was ist unter Beitragserhaltungsgarantie zu verstehen?“). Hierzu werden Teile jedes gezahlten Beitrags in festverzinsliche Wertpapiere investiert, die zum Ablaufzeitpunkt des Vertrags einen garantierten Wert aufweisen. Darüber hinaus werden mit zunehmendem Alter Teile des Fondskapitals in das Garantiekapital überführt. Damit ist sichergestellt, dass der Pensionsfonds mindestens die eingezahlten Beiträge (abzüglich etwaiger Risikobeiträge für ergänzende Leistungen) für Sie zum Rentenbeginn zur Verfügung stellen kann.

Fondskapital: Was ist das?

Das Fondsvermögen bildet jenen Teil des Beitrags ab, der nicht für das Garantiekapital verwendet wird. Diesen Beitragsteil investiert der Pensionsfonds ohne Ausgabeaufschlag für Sie in Monega-Fonds. Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Gestaltung der Fondsanlage nicht möglich ist, da die Kapitalanlagestrategie in Abstimmung mit dem Kapitalanlagebeauftragten der Beiräte übergreifend für alle Versorgungsberechtigten gleich geregelt ist. Bis zum 60. Lebensjahr werden die Beitragsanteile des Fondsvermögens in den Dachfonds „DEVK Global Invest PeF“ investiert, der als Dachfonds wiederum Anteile an Aktienfonds (im Wesentlichen Indexfonds) erwirbt. Zum 01. August 2021 haben wir die Kapitalanlagestrategie noch einmal angepasst, so dass nun größere Anteile des Beitrags für das Fondsvermögen zur Verfügung stehen als zuvor. In welche Unterfonds unser Dachfonds zum 31. Dezember 2023 investiert war, erfahren Sie in der Box „Warum gibt es nur ein oder zwei Fondsnamen auf meiner Renteninformation?“. Zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr wird das bis dahin angesparte Fondskapital schrittweise in eine sicherheitsorientierte Anlage, also einen Rentenfonds umgeschichtet. Ab diesem Zeitpunkt fließen auch alle weiteren Beitragsleistungen in diese Anlageform. Derzeit ist die gewählte Anlageform der Wertpapierfonds „Monega Dänische Covered Bonds LD (I)“. Dieser Fonds investiert ausschließlich in dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität. Während der Umschichtung kann es deshalb sein, dass sich Ihr Fondskapital sowohl aus Anteilen des DEVK Global Invest PeF, als auch aus Anteilen des Monega Dänische Covered Bonds LD (I) zusammensetzt.

In welche Art festverzinslicher Wertpapiere werden die Beiträge für das Garantiekapital investiert?

Im Rahmen unserer Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere erwerben wir nur Papiere, die zum Kaufzeitpunkt mit einem „Mindestrating A-“ von international anerkannten Ratingagenturen (Moodys und/oder Standard & Poor's) ausgezeichnet wurden. Diese Auszeichnung erhalten nur Anbieter (Emittenten) mit einem sicheren finanziellen Hintergrund. Bei der Art der Wertpapiere handelt es sich in der Mehrzahl um sogenannte Nullkuponanleihen, die keine laufenden Zinszahlungen wie herkömmliche Wertpapiere vorsehen. Diese Nullkuponanleihen (oder auch Zerobondanleihen) werden zu einem um die Zinsen der nächsten Jahre verminderten Wert gekauft. Der Rückgabewert entspricht zum Ablaufzeitpunkt dem „vollen Wert“.

In welche Art Immobilen werden die Beiträge für das Garantiekapital investiert?

Bis zu 10 Prozent des Kapitals können durch den Pensionsfonds in Immobilienfonds bzw. -beteiligungen angelegt werden. Aktuell bestehen Investitionen in Fonds, die in sehr gute deutsche bzw. europäische Büroimmobilien mit sehr sicheren Mieterinnen und Mietern investieren.

Wie entwickelt sich mein Garantiekapital von Jahr zu Jahr weiter?

Jedes Jahr erhöht sich das Garantiekapital um die gutgeschriebenen Zinsen sowie die „Umschichtungen“ aus dem Fondkapital. Bei laufender Beitragszahlung kommen die für das Garantiekapital verwendeten Beitragsteile noch hinzu.

Warum gibt es nur ein oder zwei Fondsnamen auf meiner Renteninformation?

Seit August 2020 investieren wir das Fondskapital in den Dachfonds DEVK Global Invest PeF bzw. in den Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I). Dachfonds bedeutet, dass der Fonds seinerseits wieder in sogenannte Unter-Fonds investiert. Aktuell wird unter anderem ein Teil in den Monega Euroland PeF angelegt, der den Index EuroStoxx50 abbildet. Weitere Teile werden in den Aktienfonds Monega Germany PeF investiert, der als Indexfonds den DAX40 nachbildet sowie in einen weiteren Indexfonds, der den wichtigsten US-Index „S+P 500“ abbildet. Ein anderer Teil fließt in ein Fondsprodukt, das seine Mittel vornehmlich in Aktien aus Schwellenländern mit Schwerpunkt in Südostasien anlegt, sowie in den Fonds Monega Innovation, der in Aktien von Unternehmen mit aussichtsreichem Patentportfolio investiert. Zusätzlich werden seit 2022 auch Fondsanteile erworben, die Indizes abbilden, deren Zusammensetzung sich an Aspekten der Nachhaltigkeit orientiert. Bei diesen Aktieninvestments liegt ein aus unserer Sicht sinnvoller Schwerpunkt auf der Eurozone mit einem relativ hohen Anteil deutscher Aktienwerte. Den wichtigsten und größten Aktienmarkt der Welt – USA – berücksichtigen wir mit dem genannten Indexfonds.
Zum 31.12.2023 war der DEVK Global Invest PeF prozentual in folgende Einzelfonds investiert:
Anlagestrategie
Anteil am Dachfonds(ohne Kasse)
Monega Euroland PeF
Indexorientierte Anlage Eurostoxx 50
29,8
Amundi MSCI Europe ESG Leaders Select
Abbildung ESG-Index
5,0
Monega Germany PeF
Indexorientierte Anlage DAX 40
34,0
X trackers MSCI EM
Abbildung Aktienindex Emerging Markets World
9,8
Monega ARIAD Innovation
Auswahlkonzept zukunftsorientierte Branchen via Patentdatenbank
10,3
I Shares S+P 500 ETF
Abbildung S&P 500 Index
10,9
Der Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I) investiert ausschließlich in Dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität.

Warum stehen andere Fondsnamen als letztes Jahr auf meiner Renteninformation?

Bis zum 60. Lebensjahr wird das Fondskapital chancenoptimiert in Aktienfonds investiert. Die Gelder fließen dabei in den Dachfonds DEVK Global Invest PeF. Dachfonds bedeutet, dass der Fonds seinerseits wieder in Fonds investiert. Wie sich der Dachfonds zusammensetzt, können Sie im Einzelnen der Rubrik „Information zur Kapitalanlage“ der Renteninformation entnehmen. Aktuell wird unter anderem ein Teil in den Fonds Monega Euroland PeF angelegt, der den Index EuroStoxx50 abbildet. Weitere Teile werden in den Aktienfonds Monega Germany PeF investiert, der als Indexfonds den DAX40 nachbildet sowie in einen weiteren Indexfonds, der den wichtigsten US-Index „S+P 500“ abbildet. Ein anderer Teil fließt in ein Fondsprodukt, das seine Mittel vornehmlich in Aktien aus Schwellenländern mit Schwerpunkt in Südostasien anlegt, sowie in den Fonds Monega Innovation, der in Aktien von Unternehmen mit aussichtsreichem Patentportfolio investiert. Bei diesen Aktieninvestments liegt ein aus unserer Sicht sinnvoller Schwerpunkt auf der Eurozone mit einem relativ hohen Anteil deutscher Aktienwerte. Den wichtigsten und größten Aktienmarkt der Welt – USA – berücksichtigen wir mit dem genannten Indexfonds. Zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr wird das angesparte Fondskapital schrittweise in eine sicherheitsorientierte Anlage (Rentenfonds) umgeschichtet. Ab diesem Zeitpunkt fließen auch alle weiteren für das Fondskapital verwendeten Beitragsteile in diese Anlageform. Derzeit ist dies der Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I). Dieser Fonds investiert ausschließlich in Dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität. Während der Umschichtung kann es deshalb sein, dass sich Ihr Fondskapital sowohl aus Anteilen des Monega Dänische Covered Bonds LD (I) als auch aus dem DEVK Global Invest PeF zusammensetzt.

Was ist ein Indexfonds und was unterscheidet aktiv und passiv gemanagte Investmentfonds?

Passiv gemanagte Investmentfonds
Ein sogenannter Indexfonds bildet durch entsprechende Aktieninvestitionen einen Aktienindex ab. Die Wertentwicklung des Fonds wird abzüglich der Kosten des Fonds in der Regel dem Indexverlauf entsprechen. Da sich das Fondsmanagement stets am Index orientiert, sind von Seiten der Fondsmanager:innen jedoch weniger Eingriffe notwendig, was den Fonds kostengünstiger gestaltet. Dies ist beispielsweise bei den beiden Fonds Monega Euroland PeF und Monega Germany PeF der Fall, die den EuroStoxx50- bzw. den DAX40-Index nachbilden und ebenfalls für den Fonds, der den S+P 500 Index abbildet. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass in einem weit entwickelten Markt, in dem alle Marktteilnehmer:innen über nahezu die gleichen Informationen zur gleichen Zeit verfügen, ein aktives Management in der Regel nicht sinnvoll ist. Untersuchungen zeigen, dass nur ungefähr 20 Prozent aller aktiv gemanagten Aktienfonds die Benchmark, d. h. die gleiche Wertentwicklung wie die dazugehörigen Indizes erreichen oder überschreiten, und dass eine systematische Outperformance (Gewinnsteigerung) z. B. bei den großen Aktienindizes in der Eurozone über viele Jahre hinweg nicht zu erwarten ist.
Aktiv gemanagte Investmentfonds
Im Fall des Fonds „Monega Ariad Innovation“, der in Aktien von Unternehmen mit aussichtsreichen Patenten investiert, ist ein aktiver Investmentansatz durchaus sinnvoll, da die Intransparenz dieses Teils des Aktienmarktes höher ist. In einem aktiv gemanagten Fonds weicht das Fondsmanagement bewusst „aktiv“ von der Benchmark ab, die das Anlageuniversum widerspiegelt. Dies kann durch die Steuerung des Investitionsgrades erfolgen, durch die Über- und Untergewichtung einzelner Titel zur Benchmark oder durch Investition in Aktienwerte, deren Selektion nach bestimmten Kriterien erfolgt – wie beim Fonds Monega Ariad Innovation.

Wo kann ich mich detailliert über Monega Fonds informieren?

Die Fondsinformationen zu dem Publikumsfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I) finden Sie auf der Internetseite der Monega Kapitalanlagegesellschaft unter: www.monega.de . Für die Kursübersicht des DEVK Global Invest PeF haben wir eine eigene Seite bei der Monega für Sie eingerichtet: www.monega.de . Die internationalen Wertpapierkennnummern (ISIN) für die einzelnen Fonds lauten:
  • DEVK Global Invest PeF : DE000A2PT1X3
  • Monega Dänische Covered Bonds LD (I): DE00A141WH1

Fallen bei Investitionen in die Fonds Ausgabezuschläge an?

Nein, diese sind für Kundinnen und Kunden des Pensionsfonds ausgabeaufschlagfrei. Dies gilt auch für die Fonds, die innerhalb des Dachfonds „DEVK Global Invest PeF“ erworben werden.

Was geschieht mit den Ausschüttungen der Fonds?

Die Ausschüttungen der Fonds werden ohne Kosten für Sie sofort wieder investiert. Der Fondspreis reduziert sich um die Ausschüttungshöhe, gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Fondsanteile in Ihrem Depot, sodass insgesamt die Summe des investierten Fondskapitals unverändert hoch ist. Sie müssen an dieser Stelle hierzu keine Anweisungen erteilen.

Welche Auswirkungen haben starke Rückgänge auf den Aktienmärkten?

Grundsätzlich gilt die Beitragserhaltungsgarantie (s. o.) des Pensionsfonds. Die eingezahlten Beiträge können also nicht verloren gehen. Die Investition in Investmentfonds sorgt regelmäßig für einen Mehrertrag über die eingezahlten Beiträge hinaus, aber Schwankungen am Aktienmarkt haben immer – positiv oder negativ – Einfluss auf den Wert des Fondsguthabens. Im Hinblick auf die lange Laufzeit einer Pensionsfondszusage wird die Kundin bzw. der Kunde bei regelmäßiger Beitragszahlung sowohl in guten wie auch in schwierigen Börsenphasen Fondsanteile erwerben. In schwierigen Börsenphasen wird sie:er wegen niedrigerer Fondspreise mehr Anteile erwerben können als in Boomphasen. Durch die lange Laufzeit der Pensionsfondszusage sollte deshalb ein Wachstum der Fondskomponente und damit eine attraktive Verzinsung der Beiträge möglich sein. Um das Risiko zu reduzieren, dass sich die Aktienmärkte kurz vor Beginn der Rentenphase negativ entwickeln, wird zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr das bis dahin angesparte Fondskapital schrittweise in eine sicherheitsorientierte Anlage umgeschichtet. Ab diesem Zeitpunkt fließen auch alle für das Fondskapital verwendeten Beitragsteile in diese Anlageform. Derzeit ist dies der Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I). Dieser Fonds investiert ausschließlich in Dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität.

Aus welchem Grund fallen Kosten für meine Pensionsfondszusage an?

Auch wenn es sich bei dem DEVK-Pensionsfonds um einen kostengünstigen Anbieter für betriebliche Altersversorgung im Markt handelt, müssen die Versorgungskonten und Kapitalanlagen verwaltet werden, was nicht kostenfrei möglich ist. Die Kosten sind im Pensionsplan beschrieben und werden jedem Versorgungsberechtigten mit den Vertragsunterlagen offengelegt.

Wie verhält es sich mit meiner Beitragserhaltungsgarantie und den Kosten?

Die Beitragserhaltungsgarantie wird durch die Kosten nicht belastet.

Welche Arten von Kosten gibt es und wie hoch sind diese?

Es gibt beitragsabhängige und beitragsunabhängige Kosten. Die beitragsabhängigen Kosten fallen nur dann an, wenn Sie oder Ihr:e Arbeitgeber:in Beiträge zahlen. Es handelt sich dabei um einen Prozentsatz des eingezahlten Beitrags. Die beitragsunabhängigen Kosten (Stückkosten) werden immer erhoben, egal ob Beiträge fließen oder nicht. Ab dem Bezug einer Rente fallen laufende Kosten an, die bereits rechnerisch in den Rentenfaktoren berücksichtigt sind.

Was ist der Sicherheitszuschlag?

Im Leistungsfall garantiert der Pensionsfonds, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verrentung bereitsteht. Es kann jedoch sein, dass das vorhandene Kapital dafür nicht ausreicht – zum Beispiel in den sogenannten vorzeitigen Versorgungsfällen, also Erwerbsminderung oder Tod vor Beginn der Altersrente. Mit den Mitteln aus dem Sicherheitszuschlag wird das Vermögen dann aufgefüllt. Darüber hinaus können nicht benötigte Teile des Sicherheitszuschlags zur Kostendeckung verwendet werden oder fließen in Form der Überschussbeteiligung an Sie zurück.

Was sind ergänzende Leistungen?

Der Pensionsfonds bietet zwei Leistungskomponenten an: Basisleistungen und ergänzende Leistungen. Basisleistungen sind immer eingeschlossen. Ergänzende Leistungen können bei Eintritt in den Pensionsfonds ausgeschlossen werden, wenn sie nicht gewünscht sind. Der Pensionsfonds sieht grundsätzlich im Leistungsfall als Basisversorgung eine Rente aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Versorgungskapital in Form einer
  • Altersrente, vorgezogenen Altersrente oder eines Auszahlungsplans,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • Hinterbliebenenrente (d. h. Witwen-/Witwer- oder Partner- und Waisenrente) vor.
Aus den ergänzenden Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen zahlen wir eine zusätzliche Rente. Die ergänzenden Leistungen werden jährlich neu berechnet, ihre Höhe ist abhängig von der Beitragszahlung der beiden Vorjahre. Da es sich bei den ergänzenden Leistungen um zusätzliche Renten handelt, werden dem Versorgungskapital zur Finanzierung regelmäßig Risikobeiträge entnommen.

Wonach richtet sich die Höhe der Risikobeiträge?

Die Höhe der Risikobeiträge für ergänzende Leistungen richtet sich nach dem Alter des Versorgungsberechtigten und der Höhe der Rente. Darüber hinaus fließen aktuelle Annahmen bzgl. Biometrie (z. B. Sterbewahrscheinlichkeiten, Invalidisierungswahrscheinlichkeiten), Rechnungszins und Kosten für den möglichen Rentenbezug in die Berechnung ein. Die Risikobeiträge werden von Jahr zu Jahr neu ermittelt und können nicht für die Zukunft berechnet werden.

Es wurden mindestens 54 Prozent des Risikobeitrags wieder gutgeschrieben. Wie berechne ich den Betrag?

Sie nehmen den ausgewiesenen Betrag und multiplizieren ihn mit 0,54. Bei einem Betrag von 10,00 Euro x 0,54, wurden Ihnen 5,40 Euro gutgeschrieben. Für die ergänzenden Leistungen haben wir in diesem Beispiel nur einen Betrag von 4,60 Euro aus Ihrem Risikobeitrag von 10,00 Euro einbehalten.

Warum so umständlich?

Wir sind dazu verpflichtet, in den Annahmen zur Berechnung der Risikobeiträge Sicherheiten zu berücksichtigen. Soweit diese Sicherheiten nicht benötigt werden, werden die daraus entstehenden Gewinne entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen den Verträgen wieder gutgeschrieben.

Ich kann mich nicht erinnern, ergänzende Leistungen eingeschlossen zu haben. Warum sind sie Teil meiner Pensionsfondszusage?

Auf der Anmeldung zum Pensionsfonds (Antrag) sind unter Punkt 2 die ergänzenden Leistungen aufgeführt. Grundsätzlich sieht der Pensionsfonds immer einen Einschluss der ergänzenden Leistungen vor. Der Ausschluss ist durch „Kreuze“ kenntlich zu machen, sofern man diese Leistungen nicht vereinbaren möchte.

Kann ich die ergänzenden Erwerbsminderungsrenten nachträglich ein oder aus meiner Pensionsfondszusage ausschließen?

Die Entscheidung, ob ergänzende Erwerbsminderungsleistungen innerhalb des Versorgungsschutzes berücksichtigt werden sollen, wird bei Eintritt in den Pensionsfonds dauerhaft bindend getroffen. Ein nachträglicher Ein- oder Ausschluss ist nicht möglich.

Kann ich die ergänzenden Hinterbliebenenrenten nachträglich ein- oder aus meiner Pensionsfondszusage ausschließen?

Da sich Ihre Lebenssituation im Laufe der Anwartschaftsphase verändern kann, ist es möglich, die ergänzenden Hinterbliebenenleistungen den Umständen anzupassen. Sie können daher zu jedem nächsten Monatsersten aus dem Versorgungsschutz ausgeschlossen und jeweils zu Beginn des nächsten Kalenderjahrs (01.01.) eingeschlossen werden. Hierzu ist eine Änderungsvereinbarung erforderlich, die unterschrieben bei dem:der Arbeitgeber:in eingereicht werden muss.
Beiträge an einen Pensionsfonds bleiben bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (für 2024 sind dies 7.248,00 Euro). Bis zu vier Prozent können davon auch sozialversicherungsfrei (3.624,00 Euro für 2024) in den Pensionsfonds eingezahlt werden. Der steuerfreie Höchstbetrag verringert sich um Beiträge, die nach § 40b Einkommensteuergesetz pauschalversteuert an eine Direktversicherung oder Pensionskasse geleistet werden. Alle Auszahlungen aus dem Pensionsfonds sind nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (nachgelagert) zu versteuern. Für genauere Informationen zur Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Auch 2024 erhalten die meisten Verträge eine Überschussbeteiligung. Diese wird vor Rentenbeginn dem Fondsvermögen der Verträge gutgeschrieben und nach Rentenbeginn regelmäßig zur Erhöhung der laufenden Rentenleistung verwendet. Alle Verträge der tarifvertraglichen Arbeitgeberfinanzierung erhalten eine laufende Überschussbeteiligung von mindestens 0,1 Prozent der gezahlten Beiträge. Der Risikoüberschussanteil beträgt weiterhin 65 Prozent für die ergänzenden Erwerbsminderungs- und 54 Prozent für die ergänzenden Hinterbliebenenleistungen, sofern diese eingeschlossen sind. Er wird bemessen in Prozent des überschussberechtigten Risikobeitrages. Der Schlussgewinnanteil beläuft sich auf mindestens 2,20 Prozent des maßgeblichen Garantiekapitals. Die laufenden Renten mit einem Beginn ab 01.01.2012 erhalten in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns und der Leistungsart einen Zinsüberschussanteil.
Im Leistungsfall garantiert der Pensionsfonds die Summe der eingezahlten Beiträge. Wie in der Lebensversicherung ist der Rechnungszins aber Bestandteil der Kalkulationsgrundlagen für die Rentenfaktoren. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die Antwort auf die Frage: „Wer legt diese Rentenfaktoren fest und können sie sich ändern?“
Zu Beginn Ihrer Altersrente können Sie bis zu 30 Prozent des vorhandenen Versorgungskapitals als Einmalzahlung erhalten. Die aus dem verbleibenden Versorgungskapital gebildete Rente fällt dann entsprechend geringer aus.
Nein, eine Kündigung ist nicht möglich. Es handelt sich bei Ihrer Pensionsfondszusage um betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die in Form von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung erworbenen Anwartschaften sind geschützt und dürfen erst mit Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls (Altersrente, Erwerbsminderung, Tod) zur Auszahlung kommen. Eine vorzeitige Verfügung über das Vorsorgekapital hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Allgemeine Fragen zum Vertrag, zu Leistungen sowie zur Wertentwicklung beantwortet die DEVK unter folgenden Kontaktdaten: Service-Team Pensionsfonds
Telefon: 0221 757–7373
E-Mail-Adresse für Fragen zu: Informationen, beispielsweise zur Bestandsentwicklung des DEVK Pensionsfonds, können Sie dem Jahresabschluss und dem dazugehörigen Lagebericht entnehmen, den Sie auf der Seite Unternehmensberichte finden. Bei Fragen zu allgemeinen Personalthemen der Deutschen Bahn ist das Team von „Personal direkt“ unter folgenden Kontaktdaten für Sie da: Unter der Rufnummer 069 265-1083 (intern 9100-1083) Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr. Oder schreiben Sie eine E-Mail an personal-direkt@deutschebahn.com.